Mitarbeiterschutz vor Gewalt
Das Gewaltschutzprogramm umfasst die Themenbereiche der Prävention,
Intervention und Nachsorge, die das Thema Gewalt gegen Beschäftigte im
öffentlichen Dienst umfassend abdecken und sich an alle Bediensteten des
Freistaates Bayern richten. Das Programm deckt thematisch alle drei
zeitlichen Stadien eines Gewaltvorfalls ab, nämlich vor, während und nach
der Verübung von Gewalt und arbeitet das Themenfeld dadurch gedanklich
strukturiert ab.
Grundlage des Programms und damit der erste Kernaspekt ist der
Gewaltbegriff als solcher. In der Arbeitsgruppe zum Thema Gewalt mit
Ressorts und Verbänden wurde ein umfassender Gewaltbegriff entwickelt und
damit die Grundlage und der wesentliche Teil für das vorliegende Programm
gebildet.
Darauf aufbauend wurden Präventivmaßnahmen in Form von umfassendem
Schulungs- bzw. Informationsmaterial geschaffen. In diesem Bereich wurden
neu eingeführt:
Wir wollen unseren Beschäftigten aber auch eine Palette an nachsorgenden
Maßnahmen zur Verfügung stellen, die der derzeitigen Situation entspricht.
In diesem Bereich wurden daher Erweiterungen im Rechtsschutz entwickelt,
konkret:
- die Einführung der prozessualen Geltendmachung von
Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn (der Antrag hierzu steht zum Download im Formularcenter des LfF bereit:
https://www.lff.bayern.de/formulare/formularsuche/schmerzensgeld/)
- die Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung von
Schmerzensgeldansprüchen in den Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht
(Abschnitt 12 Nr. 2.4 VV-BeamtR)