Das Leistungslaufbahnrecht
Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gibt es ein eigenes Laufbahnrecht. Es ist im
Leitungslaufbahngesetz (LlbG) geregelt. Das Leistungslaufbahnrecht setzt das
verfassungsrechtliche Leistungsprinzip um. Das bedeutet, dass
die Einstellung und berufliche Entwicklung der Beamtinnen und Beamten allein
nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und unter Ausschluss
sachfremder Erwägungen erfolgen soll.
Das Laufbahnrecht regelt die Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für die
Einstellung in ein Beamtenverhältnis sowie die Entwicklungsmöglichkeiten in der
Laufbahn. Dazu gehören unter anderem die Probezeit, Fortbildungen, Beförderungen
und Qualifizierungsmöglichkeiten.
Das Laufbahnrecht ist vertikal und horizontal untergliedert.
In horizontaler Hinsicht existieren sechs Fachlaufbahnen:
- Verwaltung und Finanzen,
- Bildung und Wissenschaft,
- Justiz,
- Polizei und Verfassungsschutz,
- Gesundheit,
- Naturwissenschaft und Technik.
Die einzelnen Fachlaufbahnen sind wiederum in verschiedene fachliche
Schwerpunkte untergliedert, um fachverwandte Aufgabengebiete zu bündeln. Die
fachlichen Schwerpunkte sowie die genaue Ausgestaltung der entsprechenden
Ausbildung bzw. der Vorbereitungsdienste ist in Rechtsverordnungen geregelt.
Vertikal richtet sich der Einstieg in der jeweiligen Fachlaufbahn nach der
Vor- und Ausbildung der Bewerber und ist in vier Qualifikationsebenen
untergliedert:
Qualifikationsebene |
Vorbildung |
Ausbildung |
1. QE |
erfolgreicher Hauptschul- oder Mittelschulabschluss |
|
2. QE |
der mittlere Schulabschluss oder der qualifizierende Hauptschul-
oder Mittelschulabschluss |
Vorbereitungsdienst |
3. QE |
Fachhochschulreife oder eine andere Hochschulreife |
Vorbereitungsdienst oder
ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder ein gleichwertiger
Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit |
4. QE |
die Erste Staatsprüfung, die Erste Juristische Prüfung, ein Diplom-
oder Magisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation an einer
Universität oder Kunsthochschule oder ein Masterabschluss |
Vorbereitungsdienst oder
eine hauptberufliche Tätigkeit |
Im Regelfall wird die Qualifikation für eine Fachlaufbahn
und eine Qualifikationsebene durch das Ableisten eines Vorbereitungsdienstes im
Beamtenverhältnis auf Widerruf und erfolgreichem Ablegen der
Qualifikationsprüfung erworben. Im Vorbereitungsdienst wird die berufliche
Grundbildung vermittelt. Das heißt die Beamtinnen und Beamten erlernen die
allgemeinen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der späteren
Dienstaufgaben notwendig sind.
Dabei wird der theoretische Teil beim Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in der Regel an landeseigenen Ausbildungseinrichtungen, wie zum Beispiel an der
Landesfinanzschule Bayern
vermittelt. Beim Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt dies an der
Hochschule für den öffentlichen Dienst.
Während der berufspraktischen Abschnitte
im Vorbereitungsdienst werden die Beamtinnen und Beamten an der jeweiligen
Behörde ausgebildet.
Alternativ kann auch eine Qualifikation durch Erwerb der Vorbildung in
Verbindung mit einer anschließenden hauptberuflichen Tätigkeit erfolgen.
Im Anschluss an den Vorbereitungsdienst steht eine Probezeit. Sie dauert
regelmäßig zwei Jahre und soll sicherstellen, dass die Beamtin bzw. der Beamte
die Anforderungen eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit dauerhaft erfüllen
kann.
In der Probezeit wird sowohl die Eignung, die Befähigung als auch die
fachliche Leistung beurteilt. Bei überdurchschnittlich guten Leistungen oder bei
anrechenbaren Vordienstzeiten kann die Probezeit auch verkürzt werden. Kann die
Beamtin bzw. der Beamte sich innerhalb der zweijährigen Probezeit noch nicht
bewähren, kann die Probezeit auch verlängert werden.
Nach der erfolgreichen Probezeit kann die Ernennung in ein Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit erfolgen.
Im weiteren Verlauf des Beamtenverhältnisses richtet sich die berufliche
Entwicklung, insbesondere die Beförderung, nach dem Leistungsprinzip. In
regelmäßigen periodischen Beurteilungen wird die fachliche Leistung der
Beamtinnen und Beamten objektiv festgestellt. Hierfür werden
Beurteilungsrichtlinien herangezogen, um eine objektiven und aussagekräftigen
Leistungsvergleich vornehmen zu können.
Weitere Voraussetzungen für eine Beförderung sind eine Wartezeit seit der
letzten Beförderung, die Erprobung auf dem höherwertigen Dienstposten sowie eine
freie und besetzbare Planstelle.
Das Laufbahnrecht ermöglicht auch das berufliche Fortkommen in die
nächsthöhere Qualifikationsebene. Dies kann durch eine Ausbildungsqualifizierung
oder eine modulare Qualifizierung erfolgen.
Im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung durchläuft die Beamtin bzw. der
Beamte den regelmäßigen Vorbereitungsdienst, der für die nächsthöhere
Qualifikationsebene qualifiziert. Dabei kann jedoch das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit, sowie das zuvor bekleidete Amt beibehalten werden.
Die modulare Qualifizierung baut auf die durch Berufserfahrung erlangten
Kenntnisse und Fähigkeiten auf und erfolgt modular aufgebaut in zeitlich
getrennten Maßnahmen.
Beide Alternativen ermöglichen im weiteren Berufsweg eine Beförderung in
Ämter der nächsthöheren Qualifikationsebene.
Das bayerische Laufbahnrecht wurde zudem stets weiterentwickelt, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Unter anderem besteht die Möglichkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung. Zeiten der
Kindererziehung können zudem auf die Probezeit, auf den Allgemeinen
Dienstzeitbeginn oder auf die Dienstzeit angerechnet werden. So wird ein
etwaiger laufbahnrechtlicher Nachteil von Kindererziehung im Lebensverlauf
verhindert.