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Zusatzversorgung und Betriebsrente

Der Freistaat Bayern ist als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst verpflichtet die Arbeitnehmer bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern. Grundlage hierfür sind Tarifverträge zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften. Hierdurch erhalten Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

Die Zusatzversorgung wird durch Zusatzversorgungseinrichtungen (Zusatzversorgungskassen) durchgeführt, beim Freistaat Bayern durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der monatlichen Beiträge entrichten, zahlt der Arbeitgeber mit 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts den erheblich höheren Anteil der monatlichen Umlage zur Zusatzversorgung. Die Arbeitnehmer müssen lediglich 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts monatlich an die VBL abführen.

 

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