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Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke und damit grundlegend für die Bezeichnung im Grundbuch. Das Grundbuchamt stützt sich hinsichtlich Beschreibung, örtlicher Lage und des Grundstückumfangs auf das Liegenschaftskataster. 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern führen den lückenlosen Nachweis von über 10 Millionen Flurstücken.

Außerdem dient das Liegenschaftskataster als Verzeichnis für Grundbesitzverwaltung, Bauleitplanung, Bodenordnungsmaßnahmen und für die Festlegung der Einheitswerte durch die Finanzbehörden.

Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung haben die Aufgabe, alle Liegenschaften des Staatsgebiets in darstellender und beschreibender Form im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Als Nachweis dienen zum einen das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und zum anderen die Digitale Flurkarte (DFK).

Seit 2012 wächst das Liegenschaftskataster in die Höhe: Für den gesamten Gebäudebestand Bayerns sind dreidimensionale Gebäudemodelle als Klötzchenmodell (Level of Detail 1) erhältlich.

 

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