Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke und
damit grundlegend für die Bezeichnung im Grundbuch. Das Grundbuchamt stützt
sich hinsichtlich Beschreibung, örtlicher Lage und des Grundstückumfangs auf
das Liegenschaftskataster. 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern führen den lückenlosen Nachweis
von über 10 Millionen Flurstücken.
Außerdem dient das Liegenschaftskataster als Verzeichnis für
Grundbesitzverwaltung, Bauleitplanung, Bodenordnungsmaßnahmen und für die
Festlegung der Einheitswerte durch die Finanzbehörden.
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung haben die Aufgabe, alle Liegenschaften des Staatsgebiets in
darstellender und beschreibender Form im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Als Nachweis dienen
zum einen das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und zum anderen die
Digitale Flurkarte (DFK).
Seit 2012 wächst das Liegenschaftskataster in die Höhe: Für den gesamten
Gebäudebestand Bayerns sind dreidimensionale Gebäudemodelle als Klötzchenmodell
(Level of Detail 1) erhältlich.
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