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Schwerbehindertenrecht – Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der Freistaat Bayern legt großen Wert darauf, die volle und gleichberechtige Teilhabe aller Beschäftigten mit Behinderung in Ausbildung und Beruf zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dabei sind barrierefreie Arbeitsplätze und EDV-Systeme nur ein Baustein. In den Bayerischen Inklusionsrichtlinien sind zusätzliche Leistungen und Maßnahmen zur Inklusion festgelegt, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Sie bieten nicht nur einen regulatorischen Rahmen und eine Orientierung für Personalverantwortliche, sondern auch einen Überblick über eine Vielzahl relevanter Regelungen im Schwerbehindertenrecht, z. B. den Zusatzurlaub.

Deutlich mehr als fünf Prozent aller Beschäftigten des Freistaats Bayern sind schwerbehindert. Darüber berichtet die Bayerische Staatsregierung dem Bayerischen Landtag jährlich im Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat. Neben zahlreicher Daten enthält der Bericht auch aktuelle Maßnahmen und Best-Practice-Beispiele des Freistaats zur Förderung schwerbehinderter Menschen als Arbeitgeber und um besonderes Engagement bei der Inklusion aufzuzeigen.

 

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