Projektförderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
Das Finanz- und Heimatministerium unterstützt mit der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie Heimatprojekte, die
- sich durch einen innovativen Charakter auszeichnen,
- einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen und
- einen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung aufweisen.
Heimatprojekte wirken sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dienen insbesondere der Stärkung der regionalen Identität.
Ziele der Förderung
Die Förderung hat unter anderem zum Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern, die digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen und die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, lebenswerte Heimat in allen bayerischen Landesteilen zu erhalten und zu gestalten sowie die Stärkung des Heimatbewusstseins und der Heimatverbundenheit der Bürger zu unterstützen.
Antragsberechtigte
Eine Förderung beantragen können alle bayerischen Bezirke, Landkreise, kreisfreien Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ein digitales Heimatprojekt in Bayern verwirklichen wollen. Darüber hinaus sind auch andere Rechtsträger öffentlichen und privaten Rechts antragsberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.
Voraussetzungen für eine Förderung
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem
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die Einbindung maßgeblicher regionaler Akteure sowie die Abstimmung mit bestehenden Handlungsfeldern und regionalen Entwicklungsleitbildern,
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die Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen,
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zuwendungsfähige Ausgaben je Projekt von mehr als 25 000 Euro für kommunale Gebietskörperschaften oder mehr als 10 000 Euro für alle sonstigen Antragsteller sowie
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die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.
Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt maximal 300 000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent und erhöht sich für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf um jeweils bis zu 15 Prozentpunkte sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit um bis zu 10 Prozentpunkte.
Vor dem Förderantrag
Bitte senden Sie zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit zunächst eine Projektskizze an das Finanz- und Heimatministerium – entweder formlos per E-Mail an regionen(at)stmfh.bayern.de oder unter Verwendung des Online-Dienstes. Daraus sollten insbesondere folgende Aspekte hervorgehen:
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der innovative Charakter und fachübergreifende Ansatz des Projekts sowie der Schwerpunkt Digitalisierung,
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die geplanten Umsetzungsmaßnahmen,
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die Organisation der Projektumsetzung (projektumsetzende Stelle, mögliche Kooperationspartner usw.).
Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen.
Antragstellung
Sie können eine Projektförderung gemäß der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie beantragen, indem Sie
Unterlagen für Förderempfänger
Kontakt
Dr. Hellmut Fröhlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Bankgasse 9
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 9823-3535
E-Mail: regionen(at)stmfh.bayern.de