Katastervermessungen
Katastervermessungen dienen der Festlegung und Sicherung von
Grundstücksgrenzen. Sie sind erforderlich, wenn ein Grundstück z.B. für
Bauzwecke geteilt werden soll, wenn Grenzen in der Örtlichkeit nicht mehr
sichtbar sind oder sich die Grundstückseigentümer über den Verlauf der Grenze
unsicher sind.
Die
Grundstücksgrenzen werden in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen sichtbar
gemacht, z.B. durch Grenzsteine,
Grenznägel, Grenzrohre usw.
Neben den Grundstücken stellen auch die Gebäude einen beträchtlichen Wert dar.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist verpflichtet, neben den Grundstücken auch die Gebäude
zu dokumentieren. Die Gebäudeveränderungen und Neubauten werden nach ihrer
Einmessung im Liegenschaftskataster beschrieben und in der amtlichen Flurkarte dargestellt.
Dies erlaubt außerdem den Bezug vom Gebäude zu den Grundstücksgrenzen, so dass
sich eventuell auftretende Überbauten nachweisen lassen. Gebäudeeinmessungen
sichern Eigentum in Verbindung mit dem Grundbuch und schaffen
Planungssicherheit.
Mit jährlich etwa 100.000 Katastervermessungen leistet die Bayerische
Vermessungsverwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des
Grundeigentums und zur Wahrung des Grenzfriedens vor Ort.
Katastervermessungen können beim örtlich zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt
werden.
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