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Katastervermessungen

Katastervermessungen dienen der Festlegung und Sicherung von Grundstücksgrenzen. Sie sind erforderlich, wenn ein Grundstück z.B. für Bauzwecke geteilt werden soll, wenn Grenzen in der Örtlichkeit nicht mehr sichtbar sind oder sich die Grundstückseigentümer über den Verlauf der Grenze unsicher sind.

KatastervermessungDie Grundstücksgrenzen werden in der Örtlichkeit durch Grenzzeichen sichtbar gemacht, z.B. durch Grenzsteine, Grenznägel, Grenzrohre usw.

Neben den Grundstücken stellen auch die Gebäude einen beträchtlichen Wert dar.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist verpflichtet, neben den Grundstücken auch die Gebäude zu dokumentieren. Die Gebäudeveränderungen und Neubauten werden nach ihrer Einmessung im Liegenschaftskataster beschrieben und in der amtlichen Flurkarte dargestellt. Dies erlaubt außerdem den Bezug vom Gebäude zu den Grundstücksgrenzen, so dass sich eventuell auftretende Überbauten nachweisen lassen. Gebäudeeinmessungen sichern Eigentum in Verbindung mit dem Grundbuch und schaffen Planungssicherheit.

Mit jährlich etwa 100.000 Katastervermessungen leistet die Bayerische Vermessungsverwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums und zur Wahrung des Grenzfriedens vor Ort.

Katastervermessungen können beim örtlich zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragt werden.

 

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