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Duales Studium mit vertiefter Praxis im IT-Bereich
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Sie interessieren sich für ein Bachelorstudium im IT-Bereich, möchten aber gleichzeitig praktische Erfahrung sammeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir bieten die Möglichkeit, ein duales Studium in einem geeigneten IT-Studiengang Ihrer Wahl zu absolvieren, während Sie gleichzeitig Praxiserfahrung in einer staatlichen IT-Behörde sammeln. Nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mit vertiefter Praxis bieten wir eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bzw. die Möglichkeit einer sofortigen Verbeamtung.

So sieht das duale Studium mit vertiefter Praxis aus

  • Freie Wahl der Hochschule innerhalb Bayerns sowie des konkreten IT-Studiengangs
  • Beschäftigung in einem Arbeitnehmerverhältnis
    • Monatliche Zahlung von 700 Euro
    • Ab 1. November 2024 monatlich 750 Euro
    • Ab 1. Februar 2025 monatlich 800 Euro
    Nicht nur während der Praxisphasen, sondern auch während der Vorlesungszeit!
  • Einblicke in die staatliche IT-Infrastruktur und praktische Erfahrung in einer der großen staatlichen IT-Behörden
  • Übernahmegarantie nach erfolgreichem Abschluss des Studiums:
    • Unbefristetes Arbeitsverhältnis
    • Direkte Verbeamtung mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene möglich

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.

Schon für das Wintersemester 2024/2025 können Sie sich bei folgenden Behörden bewerben:

 

FAQs:

Im Rahmen des dualen Studiums mit vertiefter Praxis studieren Sie in einem IT-Bachelor-Studiengang Ihrer Wahl und nehmen regulär an den Vorlesungen teil.

Während der vorlesungsfreien Zeit und ggf. weiteren vereinbarten Praxiszeiten (z. B. Praxissemester) sammeln Sie Berufserfahrung an einer großen staatlichen IT-Behörde.

Am Ende des dualen Studiums erwerben Sie einen vollwertigen akademischen Abschluss.

  1. (Fach-) Abitur / Fachhochschulreife oder gleichgestellter Abschluss, der für ein Bachelorstudium an einer Hochschule qualifiziert
  2. Ggf. Numerus Clausus des von Ihnen gewählten Studiengangs
  3. Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren (z. B. strukturiertes Interview/ Auswahlgespräch)
  4. Einhaltung der Immatrikulationsfristen
  5. Abschluss des Bildungsvertrags

Sie können innerhalb Bayerns an jeder Hochschule studieren, die einen geeigneten Studiengang mit IT-Ausrichtung anbietet. Die jeweilige Einstellungsbehörde entscheidet darüber, ob der von Ihnen angestrebte Studiengang diesen Voraussetzungen entspricht.

Sie erwerben den Studienabschluss, der im konkreten Studiengang erzielt werden kann (im Regelfall Bachelor).

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat stehen verschiedene IT-Behörden zur Auswahl, die Ihnen Einblick in die staatliche IT-Infrastruktur geben können:

Sie befinden sich in einem Arbeitnehmerverhältnis, für das ein sogenannter Bildungsvertrag geschlossen wird.

Die Vergütung beträgt während des gesamten Studiums monatlich 700 Euro.

Ab 1. November 2024 erhöht sich dieser Betrag auf 750 Euro, ab 1. Februar 2025 bereits auf 800 Euro.

Während des dualen Studiums unterliegen Sie für die gesamte Dauer des Studiums der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Während aller betrieblichen Praxisphasen im Inland sind Sie zudem kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Bitte wenden Sie sich zur individuellen Abklärung der beihilferechtlichen Fragen an die für den beamteten Elternteil zuständige Beihilfestelle.

Die von Ihnen erzielte Vergütung unterliegt der regulären Einkommensteuerpflicht. Im Regelfall übersteigt jedoch das erzielte Jahreseinkommen nicht den Grundfreibetrag, sodass meist keine Steuern anfallen bzw. einbehaltene Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerstattet werden können.

Sie haben Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr, die in den Praxisphasen in Anspruch genommen werden können.

Im Rahmen des Bildungsvertrages bieten wir Ihnen eine Übernahmegarantie für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Tarifvertrag in der Entgeltgruppe E 10.

Außerdem besteht die Möglichkeit einer sofortigen Verbeamtung mit einem Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Besoldungsgruppe A 10, sofern alle weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Mit der vertraglich vereinbarten Übernahmegarantie geht auch eine Bleibe- und Rückzahlungsverpflichtung einher.

Es wird eine Bleibedauer von fünf Jahren nach Abschluss des Studiums vereinbart, innerhalb derer Sie auch nicht an Behörden eines anderen Dienstherrn als dem Freistaat Bayern wechseln können. Sollten Sie nach Abschluss des Studiums das unbefristete Arbeitsverhältnis bzw. das Beamtenverhältnis nicht eingehen oder innerhalb der ersten fünf Jahre beenden, ist das gezahlte Entgelt zurückzuerstatten.

Der zu erstattende Betrag verringert sich u. a. um den Anteil der geleisteten berufspraktischen Abschnitte.

Die genaue Vereinbarung finden Sie hier: Bildungsvertrag (Muster)

Sollten Sie aus einem selbst zu vertretenden Grund das duale Studium vorzeitig beenden (z. B. durch Kündigung des Bildungsvertrags bspw. bei Abbruch des Studiums) ist das gezahlte Entgelt zurückzuerstatten. Dies gilt auch bei endgültigem Nichtbestehen der notwendigen Studienprüfungen, soweit die Gründe in den Verantwortungsbereich der/des Studierenden fallen z.B. unentschuldigtes Fernbleiben bei Prüfungen, etc.).

Die genaue Vereinbarung finden Sie hier: Bildungsvertrag (Muster)

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen der von Ihnen angestrebten Hochschule für den gewünschten Studiengang.

Die Bewerbungsfristen der jeweiligen Behörden finden Sie auf der entsprechenden Homepage.