Mit der vertraglich vereinbarten Übernahmegarantie geht auch eine Bleibe- und Rückzahlungsverpflichtung einher.
Es wird eine Bleibedauer von fünf Jahren nach Abschluss des Studiums vereinbart, innerhalb derer Sie auch nicht an Behörden eines anderen Dienstherrn als dem Freistaat Bayern wechseln können. Sollten Sie nach Abschluss des Studiums das unbefristete Arbeitsverhältnis bzw. das Beamtenverhältnis nicht eingehen oder innerhalb der ersten fünf Jahre beenden, ist das gezahlte Entgelt zurückzuerstatten.
Der zu erstattende Betrag verringert sich u. a. um den Anteil der geleisteten berufspraktischen Abschnitte.
Die genaue Vereinbarung finden Sie hier: Bildungsvertrag (Muster)