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Organisation

Die Aufgaben des Finanzressorts, für die weder das Bayerische Landesamt für Steuern und die Finanzämter als Steuerbehörden zuständig sind, noch spezialisierte Verwaltungen oder Staatsbetriebe wie die Immobilien Freistaat Bayern, die Schlösser- und Seenverwaltung, die Lotterie- und Spielbankverwaltung oder das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung etc. eingerichtet wurden, werden vom Landesamt für Finanzen wahrgenommen. Das Landesamt für Finanzen ist die Landeszentralbehörde der allgemeinen Staatsfinanzverwaltung.

Zu seinen Aufgaben zählt die Wahrnehmung der Rechtsangelegenheiten des Staates vor allem in zivil- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und die Verwaltung des beweglichen Vermögens einschließlich der Abwicklung von Nachlässen, die - zumeist mangels anderer Erben, seltener aufgrund testamentarischer Verfügung - dem Fiskus zufallen. Auch der weit überwiegende Teil des Zahlungsverkehrs wird hier abgewickelt.

Das Landesamt für Finanzen nimmt für den Freistaat Bayern aber auch zahlreiche Aufgaben in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber wahr. Eine seiner zentralen Aufgaben ist die gebündelte Bewältigung von Bezüge- und Beihilfeabrechnung sowie Dienstunfall- und Wohnungsfürsorge für alle Beschäftigten des Freistaats Bayern einschließlich der Ruhestandsversorgung.

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