Hochwasserkatastrophe Mai/Juni 2013
Die Bayerische Staatsregierung hat ein umfangreiches Hilfs-Paket für die
Hochwasseropfer beschlossen, an dem sich der Bund zu 50% beteiligt.
I. Aufbauhilfen
1) Programm zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher
Infrastruktur
Wer kann gefördert werden?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe
- Öffentliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 %, in Härtefällen
bis zu 100 % des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter oder kreisfreie Städte)
Antragsfrist: 30.06.2015
Weitere Informationen:
www.stmwivt.bayern.de/service/foerderprogramme/hochwasser-2013
2) Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Land- und
Forstwirtschaft sowie zur Schadensbeseitigung in der ländlichen Infrastruktur
Wer kann gefördert werden?
- Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften,
sofern sie Eigentümer, Besitzer oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte
oder Pächter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen sind.
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern
sie Eigentümer, Besitzer oder Pächter land- oder forstwirtschaftlicher
Flächen sind.
- Hierzu gehören auch die Aquakultur, Binnenfischerei, Imkerei und
Wanderschäferei, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 %, in Härtefällen
bis zu 100 % des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Ämter für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Antragsfrist: 30.06.2015
Weitere Informationen:
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/048431/index.php
3) Programm zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener
privater Haushalte und Wohnungsunternehmen
Wer kann gefördert werden?
- Bei Schäden an Wohngebäuden: die Eigentümer insbesondere selbstnutzende
Eigentümer private Vermieter und Wohnungsunternehmen
- Bei Schäden am Hausrat: private Haushalte, insbesondere Wohnungseigentümer und
Mieter
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 100
% des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens
Wo kann ein Antrag
gestellt werden?
Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter oder kreisfreie
Städte)
Antragsfrist: 30.06.2015
Weitere Informationen:
www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2013/20130730hochwasserhilfen
4) Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur
in den Gemeinden
Was kann gefördert werden?
Maßnahmen zur
Schadensbeseitigung insbesondere in der städtebaulichen, sozialen und
technischen Infrastruktur in Städten und Gemeinden
Wie hoch ist die
Förderung?
Bis zur Höhe des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens
Antragsfrist: 30.06.2015
Weitere Informationen:
www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2013/20130730hochwasserhilfen
5) Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur
der Länder
Was kann gefördert werden?
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
insbesondere in der verkehrlichen, technischen und sozialen Infrastruktur
Wie
hoch ist die Förderung?
Bis zur Höhe des unmittelbar durch Hochwasser
ausgelösten Schadens
Antragsfrist: 30.06.2015
6)
Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von
ihrer Trägerschaft
Was kann gefördert werden?
Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit bei gemeinsam von Bund und Ländern
finanzierten Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zur
Höhe des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens
Antragsfrist:
30.06.2015
7) Kulturelles Hilfsprogramm
Was
kann gefördert werden?
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bei
Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft (Museen,
Theater, Bibliotheken etc.)
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zur Höhe des
unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens
Antragsfrist: 30.06.2015
II. Steuerliche Hilfen
III. Soforthilfen