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Pressemitteilung Nr. 060
München, 28.02.2025

FÜRACKER: ÜBER 7,3 MILLIONEN EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN MITTELFRANKEN, UNTERFRANKEN UND DER OBERPFALZ
Über 1.300 weitere Adressen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Der Glasfaserausbau in Bayern läuft auf Hochtouren! Eine moderne digitale Infrastruktur ist Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und entscheidet über die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um den Glasfaserausbau für seine Bürgerinnen und Bürger bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Seit 2014 haben wir im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung insgesamt bereits über 2,6 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 105.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Heute erhalten vier Kommunen aus Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz insgesamt über 7,3 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft. Damit profitieren über 1.300 weitere Adressen vom Glasfaserausbau“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.450 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, rund 889 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. Nach Inbetriebnahme der bereits laufenden Projekte sind bald 81 Prozent aller bayerischen Haushalte gigabitfähig erschlossen. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen in ganz Bayern bereits mehr als 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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