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Pressemitteilung Nr. 333
München, 08.11.2024

FÜRACKER UND SCHÖFFEL: ÜBER 44,3 MILLIONEN EURO BEDARFSZUWEISUNGEN FÜR KOMMUNEN IN OBERFRANKEN
48 Kommunen aus Oberfranken erhalten staatliche Zuweisungen

„Der Freistaat steht auch in den aktuell herausfordernden Zeiten als zuverlässiger Partner fest an der Seite seiner Kommunen – dieses verlässliche Zusammenstehen ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung unserer Heimat. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen seit jeher massiv – unser Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2025 Anfang dieser Woche hat dies erneut unterstrichen! Ein großes Augenmerk liegt auf Kommunen mit besonderen Herausforderungen, wir unterstützen hier mit unserer ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ zusätzlich: Für das aktuelle Jahr 2024 erhalten 48 Kommunen in Oberfranken über 44,3 Millionen Euro an staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Freitag (8.11.) anlässlich der Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit.

„Unsere Stabilisierungshilfen sind ein wichtiges Fundament für die starke Entwicklung unserer oberfränkischen Gemeinden. Damit konnten Kredite getilgt und die eigene Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene wieder hergestellt werden. Seit Einführung der Stabilisierungshilfen im Jahr 2012 wurden bereits beachtliche 627,2 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für oberfränkische Gemeinden, Städte und Landkreise zugesagt – eine kraftvolle Unterstützung der kommunalen Haushalte vor Ort“, betont Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel.

„Im Jahr 2024 erhalten insgesamt 116 bayerische Kommunen Bedarfszuweisungen beziehungsweise Stabilisierungshilfen. Diese sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs 2024 mit einem Gesamtvolumen von 11,4 Milliarden Euro. Insgesamt gehen allein 2024 21,23 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt – also fast 30 Prozent – an die bayerischen Kommunen. Das ist ein bedeutender Beitrag des Freistaats für stabile Kommunalhaushalte“, stellt Füracker fest.

Mit den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen leistet der Freistaat wichtige Hilfe zur Selbsthilfe für unsere finanzschwächeren Gemeinden, Städte und Landkreise. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum erhalten so neue Handlungsspielräume und eine effektive Unterstützung bei der Konsolidierung ihrer Haushalte.

An sechs Landkreise in Oberfranken gehen insgesamt 4,2 Millionen Euro. 42 Städte und Gemeinden werden mit über 40,1 Millionen Euro unterstützt. Die höchsten Einzelzuweisungen in Oberfranken empfangen die Stadt Wunsiedel mit 4,2 Millionen Euro und die kreisfreie Stadt Hof mit 4 Millionen Euro.


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