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Pressemitteilung Nr. 093
München, 26.04.2024

FÜRACKER: ÜBER 2,5 MILLIONEN EURO FÜR GLASFASERANSCHLÜSSE IN OBERBAYERN
Vier Kommunen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Der Glasfaserausbau in Bayern läuft auf Hochtouren! Internet ist ein fester Bestandteil im Alltag und begleitet fast jede berufliche Tätigkeit: Leistungsfähige Netze sind dafür eine Grundvoraussetzung für unseren gesamten digitalen Alltag. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um für seine Bürgerinnen und Bürgern den Glasfaserausbau bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt über 2,5 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute vier Kommunen aus Oberbayern. Damit profitieren künftig über 450 weitere Adressen von Gigabit“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Bescheidversands an die Gemeinden.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.430 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, rund 685 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. 69 % aller bayerischen Haushalte sind schon gigabitfähig erschlossen. Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden 79 % der Haushalte in Bayern gigabitfähig versorgt sein. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits über 99 % der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon 2,4 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 93.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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