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Pressemitteilung Nr. 081
München, 10.04.2024

FÜRACKER: ÜBER 40 MILLIONEN EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN OBERBAYERN, NIEDERBAYERN UND SCHWABEN
27 Kommunen, vier Rathäuser und zwei Schulen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Über 40 Millionen Euro für die digitale Zukunft in Bayern – der heutige Tag steht ganz im Zeichen des digitalen Fortschritts! Wir fördern den Glasfaserausbau im südbayerischen Raum: Insgesamt 27 Kommunen, vier Rathäuser und zwei Schulen in drei Regierungsbezirken profitieren künftig von Gigabit – damit bringen wir den Netzausbau enorm voran! Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um seinen Bürgerinnen und Bürgern bestmöglichen Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Wir schaffen damit gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Meinen herzlichen Dank an alle Kommunen für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Förderbescheide an die jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen heute in München (10.4.).

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.430 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, über 643 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. 69 % aller bayerischen Haushalte sind gigabitfähig schon erschlossen. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits rund 98 % der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden über 99 % der Haushalte in Bayern mit schnellem Internet versorgt sein. Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon 2,4 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 91.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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