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Pressemitteilung Nr. 069
München, 19.03.2024

FÜRACKER: FREISTAAT STEHT FÜR SOLIDE FINANZPOLITIK – BAYERN INVESTIERT GEGEN DIE KRISE
Oberster Rechnungshof bestätigt Freistaat erneut geordnete Haushaltsführung

„In seinem aktuellen Jahresbericht 2024 bescheinigt der Bayerische Oberste Rechnungshof dem Freistaat auch für das Haushaltsjahr 2022 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Der Freistaat steht auch in Krisenzeiten für eine vorausschauende, verlässliche und solide Finanzpolitik, an der wir auch in Zukunft weiter festhalten werden. Die Anregungen des ORH nehmen wir dabei immer sehr ernst – er ist uns ein wichtiger Ratgeber“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der heutigen (19.03.) Veröffentlichung des ORH-Berichts.

„Deutschlands Wirtschaftslage ist angespannt – Bayern setzt deshalb auf Zukunftsinvestitionen: Im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 liegen wir mit einer Investitionsquote von 15 Prozent im Vergleich mit den übrigen Bundesländern im absoluten Spitzenfeld und setzen ein deutliches Signal für Zukunftsinvestitionen und wichtige wirtschaftliche Impulse in unserem Land. Seit 2022 hat Bayern keine neuen Schulden mehr aufgenommen – im Gegenteil, wir tilgen auch im neuen Doppelhaushalt 2024/2025 Schulden, während andere ständig fordern Schuldenbremsen auszusetzen, zu umgehen oder neue Sondervermögen bilden. Wir haben vorgesorgt und in der Vergangenheit eine Rücklage aufgebaut, um in angespannten Zeiten Krisenauswirkungen auf Menschen und Unternehmen möglichst abzufedern“, führt Füracker weiter aus.

Bayerns Finanz- und Haushaltspolitik wurde erst kürzlich von den beiden renommierten Ratingagenturen Moody’s sowie Standard & Poor’s jeweils mit einem Spitzenrating bewertet. Dennoch ist das Bayerische Finanzministerium stets darauf bedacht, Verwaltungshandeln in seinem Ressortbereich zu überprüfen bzw. zu optimieren. Die im Bericht enthaltenen Anmerkungen und Empfehlungen des ORH, u.a. zur Besteuerung von Kryptowährungen und Influencern, werden daher ausführlich geprüft. Die Steuerverwaltung setzt sich bereits intensiv für die Sensibilisierung der Beschäftigten durch die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht sowie für die verbesserte steuerliche Erfassung durch die Bereitstellung spezifischer Formblätter ein. Daneben soll künftig im Rahmen von Betriebsprüfungen von Unternehmen, die mit Influencern als Werbepartner kooperieren, umfangreiches Kontrollmaterial für die Besteuerung von Influencern gewonnen werden. Die Besteuerung von Kryptowährungen ist ein aktuelles, wichtiges und länderübergreifendes Thema, dem sich auch die bayerische Finanzverwaltung angenommen hat. So wurde u.a. den Finanzämtern bereits ein Blockchain-Analysetool zur Auswertung von Transaktionen auf der Blockchain zur Verfügung gestellt.


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