Heimatstrategie - Behördenverlagerungen
Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen, in ganz Bayern, in Stadt und Land, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern.
2015 erfolgte mit dem Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ der Startschuss der größten Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Konversionsgemeinden wurden ebenfalls berücksichtigt.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Jahr 2016 diese 1. Stufe der Behördenverlagerungen mit dem Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ ergänzt. Es sieht zusätzliche strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern vor.
Bislang haben im Rahmen der 1. Stufe der Behördenverlagerungen 59 Behörden und staatliche Einrichtungen mit Arbeitsplätzen für 1.513 Beschäftigte und Studienplätzen für 430 Studierenden an den neuen Zielorten den Dienstbetrieb aufgenommen. Dies zeigt, dass die Behördenverlagerungen mehr als nur gute Ideen sind, vielmehr ein Beispiel für eine funktionierende und erfolgreiche Strukturpolitik, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen.
Die Erfolgsgeschichte der Behördenverlagerung wird mit dem Konzept Behördenverlagerung Bayern 2030 2.Stufe fortgeschrieben. Die 1. und 2. Stufe der Behördenverlagerungen umfassen 80 Verlagerungsprojekte mit Arbeitsplätzen für rund 5.200 Beschäftigte und Studienplätzen für 1.330 Studierende. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren entsprechend ihrer strukturellen Leistungsfähigkeit.
Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten
Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der
sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine
Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben. Das Personalrahmenkonzept
enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den
Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu
erleichtern.