Trotz der positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren, ist der Grenzraum
im bayernweiten Vergleich weiterhin die strukturschwächste Region, der ländliche
Raum steht hier vor vielen Herausforderungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre
haben gezeigt, der Ausbau der bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit ist ein
zentrales Instrument zur Stärkung des Grenzraums. Besonders das Engagement und
innovative Ideen örtlicher Akteure sowie grenzüberschreitende Projekte und
Initiativen leisten hier einen bedeutenden Beitrag zum Abbau von Barrieren und
zur zukunftsfähigen Entwicklung der Grenzregion.
Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum (BYCZFöR)
Um die bayerisch-tschechische Grenzregion weiter zu entwickeln und neue
Impulse für die Zusammenarbeit zu setzen, fördert das Staatsministerium der
Finanzen und für Heimat daher wegweisende grenzüberschreitende Projekte
örtlicher Akteure im ländlichen Raum.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum der
Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit
grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz, d. h. mindestens
zwei Themenfelder (z. B. Demografie, Kultur, Mobilität oder Tourismus) müssen im
Projekt gleichrangig behandelt werden.
Wer kann gefördert werden?
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie
gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz
oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten
Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale
Gebietskörperschaft ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Projektjahr, der
Bewilligungszeitraum beträgt bis zu vier Jahre.
Bei erstmaliger Förderung beträgt der Basisfördersatz bis zu 70 %. Soweit der
räumliche Wirkungskreis mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf
liegt, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 15 Prozent. Der Fördersatz erhöht
sich ebenfalls um bis zu 5 Prozent bei interkommunalen Projekten oder bei
Projekten, an denen sich die tschechische Seite finanziell beteiligt bzw. bei
denen eine Zusammenarbeit mit Akteuren eines tschechischen Projekts mit
ähnlicher inhaltlicher Zielrichtung im Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen),
Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) oder Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen)
erfolgt.
Bei einer zweiten bzw. dritten Projektförderung mindert sich der Fördersatz
stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder eine enge
Zusammenarbeit vorliegt (Details siehe oben).
Wo und wie ist der Antrag zu stellen?
Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat (E-Mail:
Referat52@stmfh.bayern.de, Telefon: 089 2306-3127) zur Sicherstellung der
Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen. Der endgültige Antrag ist mindestens
vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn in zweifacher Ausfertigung bei der
örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde und beim Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat einzureichen.
Weitere Informationen und Unterlagen
Entwicklung der Grenzraumförderung
2015 hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit dem
Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik ein
grenzübergreifendes Entwicklungsgutachten erstellt, mit dem Ziel, Perspektiven
zur Stärkung der Grenzregion zu entwickeln. Als Ergebnis wurden fünf zentrale
thematische Handlungsfelder in der Grenzregion identifiziert:
Verkehrsinfrastruktur und Telekommunikation, Wirtschaft, Wissenschaft und
Hochschulen, Bildung und Qualifizierung, Tourismus und Kultur.
Im Nachgang des Gutachtens hat das Staatsministerium der Finanzen und für
Heimat seit 2016 grenzüberschreitende fachübergreifende Projekte regionaler
Akteure gefördert und das mit Erfolg. Von über 30 Leuchtturmprojekten konnten
bisher bereits 24 Projekte erfolgreich abgeschlossen werden.