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Förderung von Projekten im bayerischen-tschechischen Grenzraum

Der bayerisch-tschechische Grenzraum im Herzen Europas ist nicht nur ein einzigartiger traditionsreicher gemeinsamer Kulturraum, sondern auch eine attraktive und liebenswerte Heimat zum Leben und Arbeiten.

Mann blickt über Landschaft im Grenzraum

Trotz der positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren, ist der Grenzraum im bayernweiten Vergleich weiterhin die strukturschwächste Region, der ländliche Raum steht hier vor vielen Herausforderungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, der Ausbau der bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit ist ein zentrales Instrument zur Stärkung des Grenzraums. Besonders das Engagement und innovative Ideen örtlicher Akteure sowie grenzüberschreitende Projekte und Initiativen leisten hier einen bedeutenden Beitrag zum Abbau von Barrieren und zur zukunftsfähigen Entwicklung der Grenzregion.

 

Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum (BYCZFöR)

Um die bayerisch-tschechische Grenzregion weiter zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit zu setzen, fördert das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat daher wegweisende grenzüberschreitende Projekte örtlicher Akteure im ländlichen Raum.

 

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz, d. h. mindestens zwei Themenfelder (z. B. Demografie, Kultur, Mobilität oder Tourismus) müssen im Projekt gleichrangig behandelt werden.

 

Wer kann gefördert werden?

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Bayerisch-Tschechischer Zukunftsraum, Landkarte mit den Bezirken an der Grenze

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Projektjahr, der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu vier Jahre.

Bei erstmaliger Förderung beträgt der Basisfördersatz bis zu 70 %. Soweit der räumliche Wirkungskreis mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 15 Prozent. Der Fördersatz erhöht sich ebenfalls um bis zu 5 Prozent bei interkommunalen Projekten oder bei Projekten, an denen sich die tschechische Seite finanziell beteiligt bzw. bei denen eine Zusammenarbeit mit Akteuren eines tschechischen Projekts mit ähnlicher inhaltlicher Zielrichtung im Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) oder Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen) erfolgt.

Bei einer zweiten bzw. dritten Projektförderung mindert sich der Fördersatz stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder eine enge Zusammenarbeit vorliegt (Details siehe oben).

 

Wo und wie ist der Antrag zu stellen?

Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (E-Mail: Referat52@stmfh.bayern.de, Telefon: 089 2306-3127) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen. Der endgültige Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn in zweifacher Ausfertigung bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde und beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen.

 

Weitere Informationen und Unterlagen

 

Entwicklung der Grenzraumförderung

2015 hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit dem Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik ein grenzübergreifendes Entwicklungsgutachten erstellt, mit dem Ziel, Perspektiven zur Stärkung der Grenzregion zu entwickeln. Als Ergebnis wurden fünf zentrale thematische Handlungsfelder in der Grenzregion identifiziert: Verkehrsinfrastruktur und Telekommunikation, Wirtschaft, Wissenschaft und Hochschulen, Bildung und Qualifizierung, Tourismus und Kultur.

Im Nachgang des Gutachtens hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat seit 2016 grenzüberschreitende fachübergreifende Projekte regionaler Akteure gefördert und das mit Erfolg. Von über 30 Leuchtturmprojekten konnten bisher bereits 24 Projekte erfolgreich abgeschlossen werden.